Telemarketing InternationalRechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Leistungen der Neukundengewinnung, Telefonakquise und Terminierung – ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SELTUA GmbH & Co. KG – auftretend unter der Marke „Telemarketing International“ / „TMI“ – für die Erbringung von Leistungen der Neukundengewinnung, Telefonakquise und Terminierung (Pakete TMI TestDrive, TMI Launch, TMI Scale und TMI Elite).

Diese AGB gelten ausschließlich für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern.

§1

Geltungsbereich, Anbieter, Ausschließlichkeit

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die von der SELTUA GmbH & Co. KG, Dornacher Str. 3, 85622 Feldkirchen b. München (nachfolgend „TMI“ oder „Anbieter“), unter der Marke „Telemarketing International“ erbrachten Dienstleistungen der Neukundengewinnung, Telefonakquise, Terminierung und damit verbundener Leistungen gegenüber dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“).

(2) Die Leistungen von TMI richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, TMI hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn TMI in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(4) Diese AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für alle künftigen Verträge über gleichartige Leistungen mit demselben Kunden, ohne dass TMI hierauf in jedem Einzelfall erneut hinweisen müsste.

§2

Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser AGB bezeichnet:

  • „Paket“ eines der Leistungspakete TMI TestDrive, TMI Launch, TMI Scale oder TMI Elite gemäß § 5.
  • „Retainer“ ein auf wiederkehrende monatliche Vergütung gerichtetes Dauerschuldverhältnis (Pakete Launch, Scale, Elite).
  • „Setup-Gebühr“ die einmalige Vergütung für die zu Beginn erbrachten Einrichtungs- und Vorbereitungsleistungen (u. a. ICP-Workshop, Skripterstellung, Caller-Briefing).
  • „ICP“ (Ideal Customer Profile) das gemeinsam definierte Zielkunden- und Entscheiderprofil.
  • „Qualifizierter Termin“ ein Gesprächstermin gemäß der Definition in § 7 Abs. 2.
  • „Zieladressen“ die Kontaktdaten der vom Kunden anzusprechenden Zielunternehmen.
  • „AVV“ der gesondert geschlossene Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§3

Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen der telefonischen Neukundengewinnung und Terminierung durch TMI nach Maßgabe des vom Kunden gewählten Pakets, des individuellen Angebots und dieser AGB.

(2) TMI erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Dienstleisters nach den anerkannten Regeln ihres Fachs. Die konkrete Ausgestaltung (u. a. Branche, Zielgruppe, Gesprächsleitfaden, Volumen) ergibt sich aus dem gewählten Paket und dem individuellen Angebot.

(3) Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1.) das individuelle schriftliche Angebot bzw. die Auftragsbestätigung, (2.) diese AGB, (3.) die Leistungsbeschreibungen und Konfigurator-Angaben auf der Website.

§4

Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Pakete auf der Website und im Konfigurator sowie das kostenlose Erstgespräch stellen kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).

(2) Auf Grundlage der Angaben des Kunden erstellt TMI ein individuelles Angebot in Textform. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt oder TMI eine Bestellung des Kunden in Textform bestätigt.

(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Textformerfordernisses.

§5

Leistungsumfang der Pakete

(1) TMI TestDrive – zeitlich befristeter Einstieg. Leistungszeitraum vier (4) Wochen zum Festpreis; nur einmalig je Kunde buchbar. Enthalten sind: ICP-Workshop, branchenspezifischer Gesprächsleitfaden inkl. Einwandbehandlung, Recherche von 200 bis 300 qualifizierten Zieladressen durch TMI, telefonische Terminierung durch das TMI-Team, KI-gestützte Qualitätsprüfung der Gespräche, DSGVO-konforme Dokumentation je Termin sowie ein einmaliges Reporting nach Abschluss des Zeitraums. Für dieses Paket gilt die Teilerstattungsregelung nach § 8.

(2) TMI Launch – Retainer. Laufende Akquise-Kampagne durch den TMI-Pool (kein dediziert zugeordneter Caller), branchenspezifischer Gesprächsleitfaden, individuell geschulte Caller, qualifizierte Entscheidertermine, monatliches schriftliches Reporting, KI-Qualitätssicherung und DSGVO-konforme Dokumentation je Termin. Setup-Leistungen: ICP-Workshop, Skript, Adressrecherche Basis, Caller-Briefing. Zieladressen stellt der Kunde bereit (§ 9); ein Zukauf über TMI ist optional und nicht im Paketpreis enthalten.

(3) TMI Scale – Retainer mit dediziertem Caller. Wie Launch, zusätzlich ein fest zugeordneter, branchengeschulter Caller ausschließlich für den Kunden, vertieftes Onboarding, detailliertes monatliches Reporting sowie ein monatlicher Jour fixe (bei Bedarf und nach Absprache engmaschiger). Setup-Leistungen: vertiefter ICP-Workshop, Branchenskript, intensives Caller-Briefing (Schulung von zwei festen Callern für die Kampagne). Zieladressen wie in Abs. 2.

(4) TMI Elite – Premium-Retainer. Ein dediziert zugeordneter Senior-Caller mit Branchenerfahrung, Tiefenanalyse der Zielunternehmen vor dem Call, mehrkanalige Gesprächsvorbereitung, qualifizierte Termine auf Entscheider-/Geschäftsführungsebene, detailliertes monatliches Reporting, monatlicher Strategie-Call (nach Absprache engmaschiger), KI-Qualitätssicherung und DSGVO-konforme Dokumentation je Termin. Setup-Leistungen: Leistungen aus Scale zzgl. Senior-Briefing, Zielgruppen-Tiefenanalyse und Einwandbehandlung auf C-Level. Zieladressen wie in Abs. 2.

(5) Der jeweils verbindliche Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Zusatzleistungen (insbesondere der Zukauf von Zieladressen) werden gesondert vereinbart und vergütet.

§6

Rechtsnatur der Leistung; keine Erfolgsgarantie

(1) Die Leistungen von TMI sind Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB. TMI schuldet das sorgfältige, fachgerechte Tätigwerden, nicht jedoch den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs.

(2) TMI schuldet insbesondere nicht das Zustandekommen von Geschäftsabschlüssen, Aufträgen oder Umsätzen des Kunden mit den terminierten Zielunternehmen und nicht die Wahrnehmung, Durchführung oder ein bestimmtes Ergebnis der vermittelten Termine durch den Kunden oder das Zielunternehmen.

(3) Eine Erfolgs- oder Leistungsgarantie besteht – vorbehaltlich der ausdrücklich geregelten Teilerstattung nach § 8 für das Paket TMI TestDrive – nicht. Transparenz über die erbrachte Tätigkeit wird durch das vertraglich vereinbarte Reporting hergestellt.

(4) Es besteht keine Ersatz- oder Nachterminierungsgarantie („Replacement-Garantie“). Sagt ein Zielunternehmen einen bereits qualifizierten Termin ab oder nimmt es diesen nicht wahr, bleibt der Termin als qualifizierter Termin gezählt und begründet keinen Anspruch auf Ersatz.

§7

Terminqualifizierung und Terminspannen

(1) Termine werden nach der TMI-eigenen Qualifizierungsmethodik qualifiziert. Ein BANT-Modell (Budget, Authority, Need, Timing) wird ausdrücklich nicht geschuldet.

(2) Ein qualifizierter Termin ist ein zwischen dem Zielunternehmen und dem Kunden vereinbarter Gesprächstermin mit einer entscheidungsbefugten oder am Beschaffungsprozess maßgeblich beteiligten Ansprechperson des Zielunternehmens, der den zuvor gemeinsam im ICP festgelegten Kriterien entspricht und den TMI DSGVO-konform dokumentiert.

(3) Angaben zu Terminspannen (z. B. „8–15 qualifizierte Termine/Monat“) sind unverbindliche, branchenabhängige Prognosen und stellen keine zugesicherte Eigenschaft und keine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Die tatsächlich erreichbare Anzahl hängt von Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs von TMI liegen (u. a. Marktlage, Branche, Qualität und Aktualität der Zieladressen, Erreichbarkeit der Entscheider, Attraktivität des Angebots des Kunden sowie dessen Mitwirkung).

§8

Teilerstattung im Paket TMI TestDrive

(1) Ausschließlich für das Paket TMI TestDrive gilt: Erreicht TMI innerhalb des vierwöchigen Leistungszeitraums weniger als fünf (5) qualifizierte Termine im Sinne des § 7 Abs. 2, erstattet TMI dem Kunden 50 % des gezahlten Festpreises.

(2) Die Teilerstattung ist der einzige und abschließende Anspruch des Kunden aus der Nichterreichung der Mindestanzahl. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf vollständige Rückzahlung, Nacherfüllung oder Schadensersatz, bestehen insoweit nicht. Die Regelung des § 8 begründet keine Umqualifizierung des Vertrages in einen Werkvertrag.

(3) Voraussetzung für die Teilerstattung ist, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten (§ 9) vollständig und rechtzeitig nachgekommen ist. Verzögerungen oder Ausfälle, die auf unzureichender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden beruhen (u. a. verspätete Freigabe von Skript oder ICP, nicht erreichbare Ansprechpartner), verlängern den Leistungszeitraum entsprechend und bleiben bei der Zählung der Termine zugunsten von TMI unberücksichtigt.

(4) Der Erstattungsanspruch ist innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zugang des Abschlussreportings in Textform geltend zu machen.

§9

Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt TMI alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung, insbesondere zur Definition des ICP, zum Angebot des Kunden sowie zur Freigabe des Gesprächsleitfadens.

(2) In den Paketen Launch, Scale und Elite stellt der Kunde die Zieladressen selbst bereit oder bucht diese optional gegen gesonderte Vergütung bei TMI zu. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Zieladressen rechtmäßig erhoben wurden und für den Zweck der Kontaktaufnahme verwendet werden dürfen (§ 11).

(3) Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit ausreichender Entscheidungskompetenz und stellt die zeitnahe Wahrnehmung und Bestätigung der terminierten Gespräche sicher.

(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist TMI von der Leistungspflicht befreit, soweit und solange die Mitwirkung ausbleibt. Hierdurch verursachte Mehraufwände und Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden; die Vergütungspflicht bleibt unberührt.

§10

Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) TMI verarbeitet im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten (insbesondere Kontaktdaten der Zielunternehmen und ihrer Ansprechpartner) im Auftrag des Kunden.

(2) Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung sind in einem gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (AVV) geregelt, der zwischen den Parteien besteht und diesen AGB im Verhältnis zu Fragen der Datenverarbeitung vorgeht. Der Abschluss bzw. das Bestehen eines wirksamen AVV ist Voraussetzung für die Aufnahme der Datenverarbeitung.

(3) Der Kunde ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO; TMI ist Auftragsverarbeiter. Der Kunde stellt sicher, dass für die Verarbeitung der bereitgestellten Daten eine tragfähige Rechtsgrundlage besteht.

§11

Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit; Freistellung

(1) Die Parteien sind sich einig, dass telefonische Werbung gegenüber Unternehmen nur unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 UWG (insbesondere zumindest mutmaßliche Einwilligung des Angerufenen) zulässig ist.

(2) Soweit der Kunde Zieladressen bereitstellt (Pakete Launch, Scale, Elite), sichert er zu, dass hinsichtlich der angesprochenen Zielunternehmen eine zumindest mutmaßliche Einwilligung in telefonische Kontaktaufnahme im Sinne des § 7 Abs. 2 UWG vorliegt bzw. vernünftigerweise angenommen werden darf, und dass die von ihm gemachten Angaben zu Produkt und Angebot rechtmäßig, wahrheitsgemäß und frei von Rechten Dritter sind.

(3) Der Kunde stellt TMI von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich wettbewerbs-, datenschutz- und äußerungsrechtlicher Ansprüche sowie behördlicher Maßnahmen) frei, die daraus resultieren, dass vom Kunden bereitgestellte Zieladressen, Angaben oder Inhalte gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung.

(4) Bei von TMI recherchierten Zieladressen (Paket TMI TestDrive) trägt TMI die Verantwortung für die rechtmäßige Recherche der Adressdaten; die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit und Rechtmäßigkeit des beworbenen Angebots des Kunden verbleibt beim Kunden.

§12

Vergütung, Setup-Gebühren, Zahlung und Verzug

(1) Es gelten die im individuellen Angebot ausgewiesenen Preise. Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Paketpreise betragen vorbehaltlich abweichender Vereinbarung im Angebot:

PaketVergütungSetup-Gebühr (einmalig)
TMI TestDrive2.900 € Festpreis (einmalig)entfällt (im Festpreis enthalten)
TMI Launch3.900 € / Monat990 €
TMI Scale5.900 € / Monat1.490 €
TMI Eliteab 7.900 € / Monat1.990 €

(3) Die Setup-Gebühr wird mit Vertragsschluss fällig. Die monatliche Retainer-Vergütung (Launch, Scale, Elite) ist jeweils im Voraus zu Beginn des jeweiligen Vertragsmonats fällig. Der Festpreis für TMI TestDrive ist vor Leistungsbeginn fällig. Zusatzleistungen (u. a. Adresszukauf) werden gesondert in Rechnung gestellt.

(4) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang auf dem Konto von TMI.

(5) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist TMI berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40 EUR gemäß § 288 Abs. 2 und Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(6) Bei erheblichem Zahlungsverzug ist TMI berechtigt, die Leistungserbringung nach vorheriger Ankündigung bis zum vollständigen Ausgleich zurückzuhalten. Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt.

§13

Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

(1) TMI TestDrive hat eine feste Laufzeit von vier (4) Wochen und endet automatisch mit deren Ablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen.

(2) TMI Launch hat eine Mindestlaufzeit von drei (3) Monaten. Wird der Vertrag nicht spätestens einen (1) Monat vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt, verlängert er sich um jeweils weitere drei (3) Monate.

(3) TMI Scale hat eine Mindestlaufzeit von sechs (6) Monaten. Wird der Vertrag nicht spätestens einen (1) Monat vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt, verlängert er sich um jeweils weitere sechs (6) Monate.

(4) TMI Elite ist ein monatlicher Retainer und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende eines Vertragsmonats in Textform gekündigt werden, sofern im Angebot keine abweichende Mindestlaufzeit vereinbart ist.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für TMI liegt insbesondere vor bei erheblichem Zahlungsverzug des Kunden, bei wiederholter Verletzung von Mitwirkungspflichten trotz Abmahnung sowie bei einem Verstoß gegen § 11.

(6) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).

§14

Nutzungsrechte an Skripten und Arbeitsergebnissen

(1) An den von TMI erstellten Gesprächsleitfäden, Skripten, Methodiken, Analyse- und Schulungsunterlagen sowie den eingesetzten Werkzeugen (einschließlich der KI-gestützten Qualitätssicherung) verbleiben sämtliche Rechte bei TMI.

(2) Der Kunde erhält an den speziell für ihn erstellten Materialien ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages und für die Zwecke der jeweiligen Kampagne. Ein Anspruch auf Herausgabe der zugrunde liegenden Methodik oder der TMI-eigenen Werkzeuge besteht nicht.

(3) Die im Rahmen der Leistung dokumentierten Termindaten und Reportings stehen dem Kunden zur eigenen geschäftlichen Verwendung zu.

§15

Vertraulichkeit

(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung.

(2) Ausgenommen sind Informationen, die offenkundig sind, dem Empfänger rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsbindung bekannt waren, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offenzulegen sind.

§16

Leistungsstörungen

(1) Da TMI eine Dienstleistung schuldet (§ 6), richten sich die Rechte des Kunden bei nicht vertragsgemäßer Leistung nach den Vorschriften des Dienstvertragsrechts; ein werkvertragliches Gewährleistungsrecht besteht nicht.

(2) Beanstandungen der Leistung sind unverzüglich nach Erkennbarkeit in Textform anzuzeigen, damit TMI etwaige Abhilfe schaffen kann.

§17

Haftung

(1) TMI haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von TMI, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ferner im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von TMI für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(4) Ausgeschlossen ist – außerhalb der Fälle des Abs. 1 – insbesondere die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Umsätze, nicht zustande gekommene Geschäftsabschlüsse mit terminierten Zielunternehmen sowie für sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden.

(5) Soweit die Haftung nach den vorstehenden Absätzen begrenzt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von TMI.

§18

Abwerbeverbot

Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach Vertragsende die von TMI eingesetzten Mitarbeiter und Caller nicht abzuwerben oder ohne Zustimmung von TMI anzustellen oder zu beauftragen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung wird eine angemessene Vertragsstrafe vereinbart, deren Höhe im Streitfall vom Gericht überprüft werden kann; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

§19

Referenznennung

TMI ist berechtigt, den Kunden nach vorheriger Zustimmung (Textform genügt) unter Nennung von Name und Logo als Referenz zu benennen. Die Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

§20

Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die TMI die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (u. a. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfall von Telekommunikations- oder IT-Infrastruktur, Pandemien), berechtigen TMI, die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dauert das Ereignis länger als sechs (6) Wochen an, sind beide Parteien berechtigt, den betroffenen Vertrag zu kündigen.

§21

Schlussbestimmungen

(1) Textform. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie sämtliche rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Textform, soweit nicht Schriftform gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

(2) Aufrechnung/Zurückbehaltung. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(3) Abtretung. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus dem Vertrag an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von TMI in Textform. § 354a HGB bleibt unberührt.

(4) Anwendbares Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(5) Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz von TMI in München. TMI ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(6) Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

Anbieter

SELTUA GmbH & Co. KG

Dornacher Str. 3, 85622 Feldkirchen b. München

Tel.: +49 89 1222183-0 · Fax: +49 89 1222183-99

E-Mail: info@telemarketing-international.com

Registergericht München, HRA 106765 · USt-IdNr.: DE312910498

Vertreten durch die SELTUA Verwaltungs GmbH, Registergericht München, HRB 231187, diese vertreten durch den Geschäftsführer Mehmet Okur.

Stand: Juli 2026